Fliegl Agro-Center

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle von uns geschlossenen Verträge mit unseren Kunden, die über das Internet (Online-Shop), telefonisch oder auf schriftlichem Wege unter Berücksichtigung der in diesen AGB dafür geltenden besonderen Bestimmungen oder in anderer Weise zustande kommen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. 1.2. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages gelten nicht. 1.3. Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 1.4. Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.5. Die Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. 2. Angebot und Vertragsschluss 2.1. Die Präsentation unserer Waren im Internet und Katalog stellt kein bindendes Angebot dar, erst die Bestellung durch den Besteller bindet diesen gemäß § 145 BGB. Im Falle der Annahme durch uns versenden wir an den Besteller eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder normaler Post oder es erfolgt die Lieferung der Ware an den Besteller. 2.2. Dies gilt auch für sonstige Bestellungen und sonstige Formen der Warenpräsentation, insbesondere in allgemeinen Preis-/Wareninformationen, unseren Katalogen, in unserer Werbung und in Kundenanschreiben, sofern und soweit diese von uns nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. 2.3. Für die Art und den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Überschreitungen des Kostenvoranschlags bis zu 15 % des veranschlagten Vertragswertes behalten wir uns bei erforderlichen Arbeiten ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers vor. 2.4. Die über unsere Internetseite bestellten Waren werden in den in unserem Online-Shop angegebenen Ausführungen, Maßen, Gewichten und Mindestmengen geliefert. Angaben in unserem Online-Shop sind ca.-Angaben und stellen keine Garantiezusage, welcher Art auch immer dar. Änderungen, die vorgenommen werden, im Sinne eines technischen Fortschritts oder die auf geänderte gesetzliche Vorschriften zurückgehen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind. Dasselbe gilt auch bei allen sonstigen Bestellungen für Angaben auf unserer Internetseite, in unseren Katalogen und in unserer Werbung. 3. Lieferung 3.1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 3.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder diese zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Im Fall des Verbrauchsgüterkaufs mit Übergabe bzw. mit dem Versuch der Übergabe zu einem Zeitpunkt, zu dem der Besteller mit der Übergabe rechnen musste. 3.3. Alle Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende, sowie sämtliche sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, auch wenn wir selbst von unseren Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen Verpflichtung, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt, gleichzeitig sind wir gehalten, dem Besteller Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. 3.4. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht von uns oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro vollendete Woche des Verzugs, maximal aber 10 % des Wertes der Lieferung geltend machen, es sein denn wir weisen einen niedrigeren Schaden nach oder der Käufer weist einen höheren Schaden nach. 3.5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft. 4. Versand 4.1. Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Filiale verlassen hat. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, sofern der Besteller Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist. Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr bei Übergabe an den Besteller über. 4.2. Sofern der Besteller keine ausdrückliche Anweisung erteilt, werden wir die Art des Versandes nach unserem Ermessen bestimmen. Wir leisten keine Gewähr für den preiswertesten oder sichersten Weg. 4.3. Mit Ausnahme von Verbraucherverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden Transport- und sonstige Verpackungen, sofern nicht anders vereinbart, nicht von uns zurückgenommen. 4.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware beim Empfang auf erkennbare Transportschäden hin zu untersuchen und dem Frachtführer etwaige Transportschäden bei Übergabe zu melden und sich den Schaden von ihm bestätigen zu lassen. Eine Sendung gilt als vorbehaltlos angenommen, wenn der Empfänger oder Besteller uns nicht innerhalb der unten aufgeführten Frist beim Transportunternehmen etwaige Ansprüche meldet. • Versand per Nachtexpress / UPS Express Saver: bis 13.00 Uhr des Anliefertages • Versand per Zufuhr/Tagestour/Spedition: 1-2 Werktage nach Erhalt der Ware • Sonstige Versandarten: bis zu 6 Werktage nach Erhalt der Ware 5. Preise – Zahlungsbedingungen 5.1. Die in unserem Online-Shop und bei sonstigen Bestellungen in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise (wenn dort nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist) gelten ab Werk Kastl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht. 5.2. Anfallende Versand- und Verpackungskosten sind abhängig von der durch den Kunden gewählten Versandart. Die Kosten werden von uns gesondert in Rechnung gestellt, sowie darin gesondert ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. 5.3. Unsere Zahlungsbedingungen: 5.3.1 Per Bankeinzug: Sie teilen uns bei der Bestellung Ihr Kreditinstitut, IBAN und BIC mit. Bei Abholung erfolgt die Einziehung des Rechnungsbetrags von Ihrem Konto sofort, bei Versand 14 Tage nach Verlassen des Werkes. Das SEPA-Mandat gilt 36 Monate und verlängert sich bei einem Einkauf um den gleichen Zeitraum. Die SEPA-Lastschrift wird mit verkürzter Vorlagefrist (1 Tag) eingereicht. Die Vorankündigung für den SEPA-Lastschrifteinzug werden wir auf der Rechnung vermerken. Das SEPA-Mandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 5.3.2 Per Nachnahme: Sie bezahlen bei Erhalt der Sendung den Rechnungsbetrag an den Frachtführer. Für innerdeutsche Sendungen fallen Nachnahmegebühren an. Bei UPS-Nachnahmesendungen außerhalb Deutschlands fallen die entsprechenden Gebühren des Transportunternehmens an, die gesondert ausgewiesen werden. 5.3.3 Per Vorauskasse / PayPal: Sie überweisen uns den Rechnungsbetrag vorab auf eines unserer Konten. Nach komplettem Zahlungseingang wird die Ware versendet.Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 5.4. Tauschpreise werden allein in Anrechnung gebracht, sofern das Tauschteil dem zu reparierenden Teil entspricht und das Altteil instandsetzungsfähig ist. 5.5. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem derzeit gültigen Basiszinssatz geltend zu machen. Ist der Besteller Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. 5.6. Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht und soweit dieses unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5.7. Versandkosten wie folgt: • Versand innerhalb Deutschlands bis 45 kg (ohne Sperrigkeitsregelung) Preis je nach Einzelfall • Versand nach Österreich bis 45 kg (ohne Sperrigkeitsregelung, ohne Nachnahme) Preis je nach Einzelfall • Sonstiges und Ausland: Preis je nach Einzelfall 5.8. Bonitätsprüfung: Beim Kauf auf Rechnung wird zum Zwecke der Kredit-/Bonitätsprüfung uns die CRIF GmbH, die in Ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben oder Sie in die Kredit-/Bonitätsprüfung ausdrücklich eingewilligt haben. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. 6.2. Der Kunde ist allein mit unserer Einwilligung berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu geben oder zu verkaufen, für diesen Fall tritt der Kunde dem Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der vom Besteller geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon , ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letzt genannten Umstände eingetreten, hat der Besteller dem Verkäufer auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. 6.3. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragspartner verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 6.4. Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die dem Kunden zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. 7. Reparatur – Instandsetzung – Montage 7.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern einschlägig, auch für von uns vorgenommene Reparatur-, Instandsetzungs- und Montagearbeiten. Darüber hinaus gelten die nachstehenden Klauseln ergänzend als vereinbart. 7.2. Die Anlieferung von Reparaturteilen und Altteilen hat grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Verauslagte Frachtkosten oder Rollgelder werden von uns wieder in Rechnung gestellt. 7.3. Bei Instandsetzungsteilen erfolgt der Versand in allen Fällen unfrei auf Rechnung des Bestellers.

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